Neue Prozesswärmeförderung in Deutschland
Bei Wärme & Strom aus Holz bis zu 55% staatliche Förderungen!

In Deutschland können Sie bei der Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme (zum Beispiel Hargassner KWK-Anlagen) Förderleistungen über die BAFA bis zu 55% beantragen. Wichtig ist, dass deren erzeugte Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, z.B.: zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Die BAFA-Förderung und die unten stehenden technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den Anforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.
Was wird gefördert?
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen
- Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren
- notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
- die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten