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Erweiterte Bundes- & Landesförderungen

Österreich erweitert Förderungen für Betriebe

Der Bund fördert jetzt neu ‚Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung‘. Erweitert wurde die Förderung im Bereich der ‚Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen um Holzvergaser-Anlagen. Ebenso wurde die Förderobergrenze von 1,5 auf 4,5 Mio. € pro Projekt. Alle Informationen hierzu finden Sie unter:

Zur Umweltförderung

Neuinvestitionen von Unternehmen an österreichischen Standorten werden durch eine Investitionsprämie gefördert!

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der „aws-Investitionsprämie“ ein neues Förderungsprogramm geschaffen, welches die Sicherung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Österreich unterstützen soll. Beantragen können diese Prämie Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, die in Erneuerbare Energiesysteme investieren, wie zB Biomasse-Einzelanlagen und Mikronetze, Biomasse-KWK-Anlagen und Stromspeicher,…

Wesentliche Informationen zur 14 % Invest-Prämie im Bereich Ökologisierung bzw. erneuerbare Energie:

  • Gefördert werden Neuinvestitionen mit 14% der förderfähigen Investitionskosten
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen
Hier geht's zu den relevanten Details

Das Land OÖ fördert die energetische Optimierung bestehender erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen, wie z.B.: Biomasseheizanlagen.

Alte Heizungen sind oft nicht mehr optimal eingestellt. Die Optimierung dieser Anlagen führt oft zu einer hohen Steigerung der Energieeffizienz und damit zu einer Senkung der Kosten. Die Inbetriebnahme einer erneuerbaren Energiegewinnungsanlage (Wärmeerzeuger) muss bereits über fünf Jahre zurück liegen; jedoch nicht länger als 15 Jahre her sein.

Förderhöhe:

  • 50 % der anrechenbaren Kosten (netto), maximal 3.000 Euro
    Wichtig: Die Umsetzung des Projektes bzw. die Abrechnung der Anlage hat bis maximal sechs Monate nach der politischen Förderzusage zu erfolgen – es gilt das Rechnungsdatum.
Detaillierte Informationen der neuen Förderung
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